Ich berate, vertrete und unterstütze meine Mandanten bei Fragen im Bereich des geistigen Eigentums, unabhängig davon, ob es sich um internationale Konzerne, leistungsstarke mittelständische Unternehmen oder geniale Erfinder handelt. Ich schütze Ideen und sichere ihren Erfolg.
Bei allen Dienstleistungen, die ich Ihnen anbiete, stehen Sie als Mandant im Mittelpunkt. Meine Dienstleistungen werden speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Mit meinem Fokus auf erstklassige Unterstützung strebe ich stets danach, Ihnen optimale Lösungen anzubieten
Ich unterstütze und vertrete meine Mandanten in Patentverletzungsverfahren und Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht und weiteren zuständigen Gerichten bis zum Bundesgerichtshof. Ich betreue und berate internationale Konzerne genauso gerne wie mittelständische Unternehmen oder großartige Erfinder und behalten dabei die Kosten immer im Blick.
Ich führe für meine Mandanten Einspruchsverfahren vor dem deutschen Patentamt. Dabei spielen meine professionellen Rechercheure häufig eine wichtige Rolle, indem sie für mich ständig den aktuellen Stand der Technik prüfen.
Nach den Vorgaben der Erfinder entwerfe ich Patentanmeldungen und reiche diese bei Patentämtern in Deuschland, Europa, USA und China ggf. über Partnerkanzleien für Sie ein. Der Schutz der Erfindungen meiner Mandanten steht dabei stets im Fokus. Meine langjährige Erfahrung hilft mir dabei, den Gegenstand der Patentansprüche von dem Stand der Technik so abzugrenzen, dass meine Mandanten für ihre Erfindungen den bestmöglichen Schutz erhalten.
Ein gutes Design ist ein Verkaufsargument, das gerade in Kombination mit einer eingetragenen Marke in Consumer Märkten eine zunehmende Rolle spielt. Differenzierung vom Wettbewerb ist häufig ein Schlüssel zum Erfolg. Ich schätze Designs und vertrete meine Mandanten bei Eintragungen von deutschen und europäischen Designs bzw. Gemeinschaftsgeschmacksmustern genauso wie bei Verletzungsverfahren in Deutschland und Europa.
Ich korrespondiere mit dem deutschen Patentamt DPMA und antworte auf Prüfungsbescheide bis zur Erteilung ihres Patents.
Ich habe eine umfassende Erfahrung im Markenrecht und betreue verschiedene Markenportfolios von großen und kleinen Mandanten. Dabei berate ich auch in Bezug auf die richtige Mischung aus deutschen Marken, europäischen Gemeinschaftsmarken und internationalen Marken.
Der Schutz des geistigen Eigentums ist für viele meiner Mandanten von großer Bedeutung. Dabei geht es sowohl um den Schutz vor Wettbewerb an sich, als auch um strategische Partnerschaften z.B. durch Lizenzverträge, Franchising Modelle oder Vertragshändlerverträge.
Ich verfüge über langjährige Erfahrung im Aushandeln, Aufsetzen und Prüfen solcher Verträge für meine Mandanten.
Für Erfindungen im Sinne des Arbeitnehmererfindungsgesetzes erhalten die Arbeitnehmer nach den Vorgaben des Arbeitnehmererfindungsgesetzes eine Vergütung. Die Berechnung dieser Vergütung ist in den amtlichen Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen geregelt.
Ich berate Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Arbeitnehmererfindungsgesetz und den Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen. Dabei geht es häufig um die Berechnung der Erfindervergütung für Einzelfälle. Freie Mitarbeiter fallen nicht unter das Arbeitnehmererfindungsgesetz, ich empfehle deswegen, für freie Mitarbeiter, einen Erfindervertrag abzuschließen.
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